AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Schulungs-, Beratungs- und Fortbildungsleistungen

B&B Sicherheitskontor GbR
Beratung, Planung, Fortbildung
Pollerstraße 48
26639 Wiesmoor

PDF-Download

Stand: 16.08.2026


1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der B&B Sicherheitskontor GbR (nachfolgend „B&B Sicherheitskontor“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Schulungs-, Fortbildungs-, Beratungs-, Planungs- und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für offene Seminare und Fortbildungsveranstaltungen, Inhouse-Schulungen, Lehrgänge, Workshops, Übungen, Beratungsleistungen sowie individuell vereinbarte Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn B&B Sicherheitskontor ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit Leistungen gegenüber Verbrauchern erbracht werden, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von B&B Sicherheitskontor sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche bzw. elektronische Bestätigung der Beauftragung durch B&B Sicherheitskontor zustande.
  3. Bei offenen Veranstaltungen kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Bestätigung der Anmeldung durch B&B Sicherheitskontor zustande.
  4. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistung sind die Angaben im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
  5. B&B Sicherheitskontor ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Referenten, Dozenten oder sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.

3. Leistungsumfang und Durchführung

  1. Inhalt, Umfang, Dauer, Ort und sonstige Rahmenbedingungen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. B&B Sicherheitskontor behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Referenten, Dozenten, Inhalte oder den Ablauf einer Veranstaltung in angemessenem Umfang zu ändern, sofern dadurch der vereinbarte Gesamtcharakter und das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. Bei Veranstaltungen mit praktischen Ausbildungsanteilen können besondere persönliche, körperliche, fachliche oder organisatorische Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen. Diese werden dem Auftraggeber vor oder spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
  4. Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und unter Beachtung der von B&B Sicherheitskontor vorgegebenen Sicherheits- und Verhaltensregeln.
  5. Soweit für eine Veranstaltung bestimmte fachliche, persönliche, gesundheitliche, körperliche, organisatorische oder sonstige Teilnahmevoraussetzungen bestehen, werden diese dem Auftraggeber in der Veranstaltungsbeschreibung, im Angebot oder auf andere geeignete Weise vor Vertragsschluss mitgeteilt. B&B Sicherheitskontor ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen oder deren Teilnahme abzulehnen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder deren sichere und ordnungsgemäße Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

4. Teilnahme und Ersatzteilnehmer

  1. Bei offenen Veranstaltungen ist die Teilnahme grundsätzlich auf die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarte Personenzahl beschränkt.
  2. Soweit die Veranstaltung nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Person beschränkt ist, kann der Auftraggeber bis zum Beginn der Veranstaltung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
  3. Durch die Benennung eines Ersatzteilnehmers entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
  4. B&B Sicherheitskontor kann die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers ablehnen, wenn dieser die für die Veranstaltung festgelegten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.
  5. Die Anmeldung einer Person begründet keinen Anspruch auf Teilnahme, sofern für die jeweilige Veranstaltung bestimmte Teilnahmevoraussetzungen festgelegt wurden. B&B Sicherheitskontor ist berechtigt, die Teilnahme einer angemeldeten Person abzulehnen, wenn diese die bei der Buchung mitgeteilten Voraussetzungen nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen, die bestimmte berufliche Qualifikationen, Funktionen, Vorkenntnisse oder sonstige fachliche Voraussetzungen voraussetzen.
  6. Soweit die Teilnahme einer Person aufgrund fehlender Teilnahmevoraussetzungen abgelehnt werden muss, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert. Wurde die fehlende Voraussetzung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht erfüllt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme. Eine bereits geleistete Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet, sofern die fehlende Teilnahmevoraussetzung dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer bei der Buchung nicht bekannt oder nicht hinreichend erkennbar war.

5. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei offenen Veranstaltungen kann B&B Sicherheitskontor die Teilnahme von einem vorherigen Zahlungseingang abhängig machen.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. B&B Sicherheitskontor ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

6. Stornierung durch den Auftraggeber

6.1 Allgemeine Regelung

Der Auftraggeber kann eine gebuchte Veranstaltung bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.

Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts als Stornierungskosten berechnet.

Bei einer Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers bzw. der angemeldeten Teilnehmer werden 100 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts als Stornierungskosten berechnet.

6.2 Berechnung der Frist

Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von B&B Sicherheitskontor.

Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Frist ist der Eingang der Stornierung bei B&B Sicherheitskontor.

Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen.

6.3 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

In diesem Fall werden lediglich die nachgewiesenen bzw. tatsächlich entstandenen Kosten und Schäden berechnet.

B&B Sicherheitskontor bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

6.4 Ersatzteilnehmer

Die kostenfreie Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers nach Ziffer 4 bleibt von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt.


7. Individuelle Inhouse-Veranstaltungen

  1. Für individuell für den Auftraggeber geplante und durchgeführte Inhouse-Schulungen, Workshops, Übungen und vergleichbare Veranstaltungen können abweichende Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
  2. Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten auch für individuell beauftragte Veranstaltungen die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 6.
  3. Bereits ausdrücklich beauftragte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdleistungen, insbesondere Raummieten, Übernachtungen, externe Dienstleistungen oder speziell für den Auftraggeber beschaffte Materialien, können unabhängig von den vorgenannten Pauschalen zusätzlich berechnet werden, soweit diese Kosten dem Auftraggeber zuzurechnen sind und nicht anderweitig vermieden werden können.

8. Verschiebung einer Veranstaltung

  1. Eine einvernehmliche Verschiebung einer gebuchten Veranstaltung auf einen anderen Termin gilt grundsätzlich nicht als Stornierung.
  2. Eine Terminverschiebung bedarf der Zustimmung von B&B Sicherheitskontor und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eines geeigneten Ersatztermins.
  3. Bereits entstandene und nicht anderweitig vermeidbare Fremdkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  4. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

9. Absage oder Änderung durch B&B Sicherheitskontor

  1. B&B Sicherheitskontor ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in angemessenem Umfang zu ändern.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten,
    • höherer Gewalt,
    • behördlichen Anordnungen,
    • unvorhersehbaren Ereignissen, die eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen,
    • sonstigen Umständen, die B&B Sicherheitskontor nicht zu vertreten hat.
  3. Im Falle einer Absage durch B&B Sicherheitskontor wird dem Auftraggeber grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
  4. Kann oder möchte der Auftraggeber den Ersatztermin nicht wahrnehmen, werden bereits geleistete Zahlungen für die betreffende Veranstaltung erstattet.
  5. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer von B&B Sicherheitskontor nicht zu vertretenden Absage oder Verschiebung sind ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

10. Absage bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl

Bei offenen Veranstaltungen ist B&B Sicherheitskontor berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn die für die wirtschaftlich sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Eine entsprechende Absage erfolgt grundsätzlich spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sofern nicht besondere Umstände eine spätere Entscheidung erforderlich machen.

Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, soweit B&B Sicherheitskontor die Absage nicht zu vertreten hat.


11. Schulungsunterlagen und Urheberrecht

  1. Sämtliche von B&B Sicherheitskontor bereitgestellten Schulungsunterlagen, Präsentationen, Skripte, Grafiken, Bilder, Videos, Konzepte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Die bereitgestellten Unterlagen dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
  3. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Schulungsunterlagen ist nur mit vorheriger Zustimmung von B&B Sicherheitskontor zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes erlauben.
  4. Die Einräumung eines Nutzungsrechts an Schulungsunterlagen ist nur Bestandteil der vereinbarten Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, von B&B Sicherheitskontor entwickelte Schulungskonzepte, Lehrunterlagen oder Ausbildungsmaterialien ohne Zustimmung für eigene kommerzielle Schulungsveranstaltungen zu verwenden.

12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während Veranstaltungen durch Teilnehmer oder Auftraggeber bedürfen der vorherigen Zustimmung von B&B Sicherheitskontor und – soweit erforderlich – der betroffenen Personen.

Die Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen ist nur zulässig, wenn hierfür die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

B&B Sicherheitskontor selbst wird Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Teilnehmern nur unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und erforderlichen Einwilligungen anfertigen und verwenden.


13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von B&B Sicherheitskontor ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von B&B Sicherheitskontor auf der Unternehmenswebsite.


14. Haftung

  1. B&B Sicherheitskontor haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von B&B Sicherheitskontor, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet B&B Sicherheitskontor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  4. B&B Sicherheitskontor übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Teilnahme an einer Schulung, Fortbildung oder Beratung ein bestimmter beruflicher, organisatorischer oder sonstiger Erfolg erreicht wird, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich als Vertragsgegenstand vereinbart wurde.
  5. Die Verantwortung für die Umsetzung von im Rahmen einer Beratung oder Fortbildung vermittelten Inhalten und Empfehlungen verbleibt beim Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Leistung vereinbart wurde.

15. Teilnahme an praktischen Übungen

Bei praktischen Ausbildungs- und Übungseinheiten sind die Anweisungen der eingesetzten Ausbilder und verantwortlichen Personen zu beachten.

Teilnehmer können von einer praktischen Übung ausgeschlossen werden, wenn sie gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen, erkennbar nicht in der Lage sind, die Übung sicher durchzuführen, oder sonstige Umstände vorliegen, die eine Gefährdung der eigenen Person oder Dritter erwarten lassen.

Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.


16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.


17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von B&B Sicherheitskontor GbR vereinbart.

Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von B&B Sicherheitskontor GbR.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


18. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.

B&B Sicherheitskontor GbR
Beratung · Planung · Fortbildung

Stand: 16.08.2026